Archiv: Dezember 2017

Ein Hausrat-Risiko mehrfach zu versichern führt nicht zu doppelter Leistung

27.12.2017 | Ein Hausrat-Risiko mehrfach zu versichern führt nicht zu doppelter Leistung

Klassischer Fall: Ein Paar zieht zusammen, beide bringen ihre Hausratversicherung mit und denken nicht daran, eine zu kündigen. Entsprechende Schäden sind damit doppelt abgesichert, im Versicherungsdeutsch heißt das Mehrfachversicherung. Das kommt häufig vor ist generell kein Problem – sofern man offen und transparent vorgeht. Vor allem muss bei einer Schadensmeldung auf die Mehrfachversicherung hingewiesen werden. Wer dagegen gezielt ein Hausrat-Risiko mehrfach versichert, um im Schadensfall doppelte Leistungen zu erhalten, kann nicht auf die Leistungspflicht der Versicherer zählen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich entschieden. Ein Mann hatte zwei Hausratversicherungen abgeschlossen und beim Antrag auf die zweite die erste verschwiegen, was er vor Gericht auf seine damals mangelhaften Deutschkenntnisse zurückführte. Die Richter stellten klar, dass ein Schaden auch bei Mehrfachversicherung nur einmal in der angemessenen Höhe geltend gemacht werden kann. Im vorliegenden Fall ging der Mann komplett leer aus, da auch weitere Umstände auf eine betrügerische Absicht hindeuteten.
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Flaut der Trend zur Online-Versicherung schon wieder ab?

27.12.2017 | Flaut der Trend zur Online-Versicherung schon wieder ab?

Die Versicherer digitalisieren, was das Zeug hält. Schließlich verlagern sich Abschluss und Verwaltung von Versicherungen ebenso unweigerlich in den digitalen Raum wie viele andere Lebensbereiche. Oder doch nicht? Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die persönliche Beratung in der Gunst der Kunden gegenüber der Online-Beratung wieder deutlich zugelegt hat. 81 Prozent der Befragten gaben an, in Versicherungsfragen einer persönlichen Beratung gegenüber einer Online-Beratung den Vorzug zu geben. Im letzten Jahr lag dieser Wert bei 71 Prozent. Ebenfalls vier von fünf Umfrageteilnehmern machen sich bei digitalen Anwendungen Sorgen um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten. Der Digitalisierungs-Trend scheint damit bei den Verbrauchern seinen Zenit schon überschritten zu haben, wenn auch viele sich digitale Abwicklungs- und Kommunikationsangebote wünschen. An dieser Entwicklung dürfte auch die fortgesetzte Entzauberung vermeintlich neutraler Vergleichsportale ihren Anteil haben. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, bilden diese den Markt keineswegs so umfassend und unabhängig ab, wie sie es selbst gern darstellen.
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Die Luft wird dünner für Lebensversicherer

21.12.2017 | Die Luft wird dünner für Lebensversicherer

Die niedrigen Zinsen werden für immer mehr Lebensversicherer zur Herausforderung. Zur Absicherung ihrer Garantieversprechen sind sie auf nicht-spekulative, sichere Geldanlagen angewiesen. Diese werfen aber bekanntermaßen seit Jahren kaum noch Ertrag ab, schon gar nicht so viel, dass die üppigen Garantiezinsen früherer Jahrzehnte damit hereingeholt werden könnten. Also muss „Tafelsilber“ verkauft und Gewinn aus anderen Quellen umgeleitet werden. Zudem hat der Gesetzgeber die Versicherer zur Bildung einer Zinszusatzreserve verpflichtet, die zusätzlich zu den Kunden bedient werden muss. Als Konsequenz daraus erwirtschaften laut einer aktuellen Studie mittlerweile 30 der 84 aktiven Lebensversicherer nicht mehr genug, um Garantiezinsen und Reserven abzudecken. Im Vorjahr waren es noch 20 kritische Kandidaten – der beträchtliche Anstieg lässt die Brisanz des Themas erkennen und verdeutlicht, warum immer mehr Gesellschaften mit einem Verkauf ihrer Lebensversicherungsbestände liebäugeln (wie im Vormonat an dieser Stelle berichtet). Insgesamt schätzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die deutschen Lebensversicherer jedoch als überwiegend gesund ein, wenngleich einige Anbieter Anlass zu Besorgnis gäben. Kunden mit laufenden Verträgen können unbesorgt sein, denn ihre Auszahlungen sind nicht nur durch die Zinszusatzreserve abgesichert. Eine Versicherer-Insolvenz ist zwar theoretisch möglich, praktisch aber sehr unwahrscheinlich – und im Fall der Fälle würde die BaFin zeitig durch einen Sicherungsfonds gewährleisten, dass die Kundenansprüche erfüllt werden.
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Ein Hausrat-Risiko mehrfach zu versichern führt nicht zu doppelter Leistung

21.12.2017 | Ein Hausrat-Risiko mehrfach zu versichern führt nicht zu doppelter Leistung

Klassischer Fall: Ein Paar zieht zusammen, beide bringen ihre Hausratversicherung mit und denken nicht daran, eine zu kündigen. Entsprechende Schäden sind damit doppelt abgesichert, im Versicherungsdeutsch heißt das Mehrfachversicherung. Das kommt häufig vor ist generell kein Problem – sofern man offen und transparent vorgeht. Vor allem muss bei einer Schadensmeldung auf die Mehrfachversicherung hingewiesen werden. Wer dagegen gezielt ein Hausrat-Risiko mehrfach versichert, um im Schadensfall doppelte Leistungen zu erhalten, kann nicht auf die Leistungspflicht der Versicherer zählen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich entschieden. Ein Mann hatte zwei Hausratversicherungen abgeschlossen und beim Antrag auf die zweite die erste verschwiegen, was er vor Gericht auf seine damals mangelhaften Deutschkenntnisse zurückführte. Die Richter stellten klar, dass ein Schaden auch bei Mehrfachversicherung nur einmal in der angemessenen Höhe geltend gemacht werden kann. Im vorliegenden Fall ging der Mann komplett leer aus, da auch weitere Umstände auf eine betrügerische Absicht hindeuteten.
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Von Millionären lernen?

21.12.2017 | Von Millionären lernen?

Kürzlich machte in den sozialen Netzwerken eine Grafik die Runde, der die Vermögensallokation der Millionäre weltweit zu entnehmen ist. Wie sich zeigt, steckt knapp ein Drittel ihres Kapitals in Aktien – viel mehr als bei deutschen Durchschnittsanlegern. Es folgen Cash mit 27,3 Prozent, Anleihen mit 18, Immobilien mit 14 und alternative Investments mit 9,7 Prozent. Taugt diese Asset-Allokation auch als Blaupause für Normalbürger? Immerhin haben die Millionäre weltweit ja größtenteils schon bewiesen, dass sie in Finanzangelegenheiten über ein gutes Händchen verfügen. Doch so einfach ist es nicht. Denn im Gegensatz zur Mittelschicht müssen Millionäre in der Regel keinen Vermögensaufbau mehr bewerkstelligen. Ihr Schwerpunkt liegt vielmehr auf der Vermögenssicherung. Überdies gibt die Durchschnitts-Allokation für einen individuellen Anleger mit seinem persönlichen Risikoprofil wenig her. Doch in einem Punkt können viele Vorsorgesparer und Privatinvestoren von den Millionären lernen: Der Aktienanteil in den deutschen Portfolios ist nach Meinung der meisten Experten zu gering, der Anteil praktisch unverzinster Anlagen zu hoch. Als Folge daraus lassen die Bundesbürger Jahr für Jahr viele Milliarden Euro an möglicher Rendite liegen.
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Trotz zuletzt hoher Schäden: Häuser besser gegen Hochwasser versicherbar

06.12.2017 | Trotz zuletzt hoher Schäden: Häuser besser gegen Hochwasser versicherbar

Es gab in Deutschland nur zwei Jahre, in denen Hochwasser höhere Schäden anrichtete als 2016. Fast eine Milliarde Euro mussten die Versicherer im vergangenen Jahr für Schäden aufwenden. Daran hatte vormals unüblicher Starkregen großen Anteil. Durch ihn können auch Gebiete abseits der Küsten und großer Flüsse überschwemmt werden. Entgegen dem Eindruck einer „Ausweitung der Gefahrenzone“ wurden kürzlich jedoch Hunderttausende Häuser in niedrigere ZÜRS-Zonen eingruppiert. Dieses Zonierungssystem für Hochwassergefahren weist jede Adresse einer von vier Gefahrenklassen zu. In Zone 1 kommt es statistisch höchstens alle 200 Jahre zu einem Hochwasser, in Zone 4 dagegen alle 10 Jahre. Von der Eingruppierung hängen Versicherbarkeit einer Immobilie und Prämienhöhe ab. Aufgrund neuerer und genauerer Daten werden nun rund 200.000 Häuser mehr der niedrigsten Gefahrenklasse zugeordnet. In der höchsten finden sich dagegen jetzt gut 9.000 weniger. Damit lassen sich diese Immobilien leichter gegen Elementargefahren versichern. Noch immer verzichten mehr als die Hälfte der Hausbesitzer auf diesen wichtigen Schutz, obwohl laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 99 Prozent der Objekte versicherbar wären.
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Rentenbeitrag sinkt 2018 – Altersarmutsrisiko nicht

06.12.2017 | Rentenbeitrag sinkt 2018 – Altersarmutsrisiko nicht

Wie aus dem Ende November veröffentlichten Rentenversicherungsbericht 2017 hervorgeht, verzeichnete die gesetzliche Rentenversicherung allein bis Oktober dieses Jahres ein sattes Beitragsplus von 4,4 Prozent. Da die Nachhaltigkeitsrücklage damit bis Jahresende auf knapp 33 Milliarden Euro anwachsen dürfte, ist die Rentenversicherung zur Beitragssenkung verpflichtet. Andernfalls würde die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze für die Reserve überschritten. Die deutschen Arbeitnehmer dürfen sich auf eine Beitragssenkung von 0,1 Prozent auf dann 18,6 Prozent freuen. Diese Frucht der ausgezeichneten konjunkturellen Lage wird allerdings die Folgen der demografischen Veränderungen kaum abmildern können. Nach aktueller Prognose wird der Beitragssatz aufgrund der alternden Bevölkerung bis 2025 auf 20,1 und bis 2031 auf 21,9 Prozent klettern. Parallel dazu wird das Rentenniveau abgeschmolzen. Die anstehende Beitragssenkung sollte daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Altersarmutsrisiko für die heute Erwerbstätigen immens ist. Eine private und/oder betriebliche Vorsorge kann den Absturz auf Grundsicherungsniveau im Ruhestand verhindern.
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