Pensionsfonds

Der Pensionsfonds wurde 2002 in der bAV eingeführt. Da er in Deutschland noch relativ unbekannt ist, findet seine Nutzung noch nicht so häufig statt, wie z.B. in den USA.

Bei uns werden die meisten Pensionsfonds von Banken und Versicherungen gegründet. Allerdings gibt es bereits eine Vielzahl an Unternehmen die einen eigenen Pensionsfonds für Ihre Mitarbeiter vorhalten.

Da eine große Ähnlichkeit zwischen einem Pensionsfonds und Versicherungen gibt, unterliegt dieser dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Beobachtung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

2016-11-28- Ornigramm Pensionsfonds

Durch die Gründung eines Pensionsfonds wird ein externer, rechtlich selbstständiger Versorgungsträger gegründet. Alle teilnehmenden Mitarbeiter besitzen ihm gegenüber einen unmittelbaren Rechtsanspruch. Natürlich ist auch die Einzahlung von Beiträgen in einen bestehenden Pensionsfonds (bsp. bei Versicherungen) möglich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSVaG) abzuführen, damit bei einer Unternehmensinsolvenz die Mindestansprüche der Mitarbeiter sichergestellt werden.

Auch bei diesem Durchführungsweg steht der Arbeitgeber in der „Erfüllungshaftung“ gegenüber seinen Mitarbeitern (§1 Abs.1 BetrAVG). Dieser Fall tritt ein, wenn der Pensionsfonds für die zugesagten Leistungen nicht einstehen kann.

In den letzten Jahren wird der Pensionsfonds auch häufig genutzt um bestehende Pensionszusagen aus einem Unternehmen auszulagern um die evtl. Unterdeckung dieser Zusagen auszufinanzieren oder die Bilanzen zu bereinigen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr bAV-Team der Optimal Finanzplanung

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