Pensionszusage / Direktzusage

Die Pensionszusage (Direktzusage) weist gegenüber den vier anderen Durchführungswegen “Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse” einige Alleinstellungsmerkmale auf. Da hier tatsächlich Geld direkt aus dem Trägerunternehmen an die (zukünftigen) Pensionäre fließen soll. Dieser Vorgang kann ohne zwischengeschalteten eigenständigen Versorgungsträger (Versicherer) stattfinden. Hierbei müssen für die Pensionszusage in jedem Fall betriebsinterne pensionsdeckende Rückstellungen gebildet werden. Diese erscheinen gemäß den Bilanzierungsvorschriften des HGB`s auf der Passivseite der Unternehmensbilanz und sind dem Bereich des Fremdkapitals zuzurechnen.

Bei Eintritt des Versorgungsfalls besteht beim Arbeitnehmer ein direkter Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber Sorge zu tragen hat, dass die zur Erfüllung der Versorgungszusage notwendigen finanziellen Mittel ihm zur Verfügung stehen.

Der andere mögliche Weg die Versorgungszusage zu erfüllen ist der Weg über eine Rückdeckungsversicherung. Es können entweder die kompletten Beträge (kongruent) oder nur Teile davon (partiell) versichert werden.

Hierbei ist zu beachten: Die Versorgungszusage verbleibt beim Arbeitgeber, denn die Rückdeckungsversicherung ist lediglich ein Instrument zur Finanzierung der Zusageerfüllung.

Die Alternative:

Durch die anhaltende Zinsniedrigphase ist die Durchführung der Direktzusage über einen Versicherer nicht unbedingt die beste Wahl. Wir empfehlen nach Möglichkeit, die Durchführung über das eigene Unternehmen zu finanzieren. Bei dieser Möglichkeit behält der Arbeitgeber die Kontrolle über die Kapitalanlagen und hat somit eine umfassende Kostentransparenz.

Die Auszahlung der Versorgungsleistungen erfolgt bei Erreichen des Pensionsalters wahlweise in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung oder als lebenslange monatliche Rente.

Sollten Sie bereits bestehende Pensionsverpflichtungen in Ihrem Unternehmen haben, folgen Sie bitte diesem Link https://www.optimal-finanzplanung.de/ueberpruefung-von-pensions-direktzusagen/

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr bAV-Team der Optimal Finanzplanung

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