Wer eine Reiserücktritts-Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen anschauen (bzw. von einem Profi anschauen lassen). Denn nicht alle genügen deutschen Standards. Das zeigt eine Abmahnung, die der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einem irischen, aber auch hierzulande tätigen Anbieter zustellen ließ. Dessen Bedingungen seien teilweise unwirksam, so der BdV.
Unter anderem monieren die Verbraucherschützer, dass nur vage formuliert sei, wann der Versicherer eigentlich in der Pflicht ist. Lediglich „höhere Gewalt“ wird als Auslöser für einen versicherten Reiserücktritt angeführt, was großen Spielraum für Interpretationen lässt. Marktstandard ist es demgegenüber, die auslösenden Ereignisse genauer zu benennen (etwa schwere, unerwartete Erkrankungen oder gravierende Verletzungen durch einen Unfall).
Überdies ist es Versicherern seit einer Gesetzesreform von 2008 verboten, bei grober Fahrlässigkeit gänzlich die Leistung zu verweigern. Genau dies sehen die beanstandeten Bedingungen aber vor. Stattdessen darf die Leistung nur in dem Maß gekürzt werden, in dem das fahrlässige Verhalten Anteil an der Auslösung des Versicherungsfalls hatte.
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Heutige Autos erfassen riesige Mengen an Daten, aus denen sich beispielsweise ein Bewegungsprofil ableiten lässt. Die Autohersteller hüten diesen Schatz eifersüchtig – was unter anderem Versicherern gegen den Strich geht. Diese wollen nicht auf das Wohlwollen von BMW, VW, Daimler & Co. angewiesen sein, wenn die Daten beispielsweise bei Unfallauswertungen helfen könnten. Im Rahmen sogenannter Telematiktarife erfassen zwar manche Versicherer bereits selbst das Fahrverhalten, um gegebenenfalls einen Beitragsrabatt zu gewähren. Doch die mit entsprechenden Datenboxen ausgerüsteten Fahrzeuge machen nur einen kleinen Bruchteil aller Verkehrsteilnehmer aus – kein Vergleich zu den Datenmengen, auf denen die Autohersteller sitzen.
Branchen-Schwergewicht Allianz fordert nun einen unabhängigen Treuhänder für die Daten. Er allein soll Zugang gewähren können, ein Exklusivrecht für einzelne Branchen soll es nicht geben. In eine ähnliche Richtung geht die Kampagne #Data4Drivers des europäischen Versichererverbands Insurance Europe. Sie zielt darauf ab, den jeweiligen Fahrern die Hoheit über ihre Daten zu geben. Hinter diesen Bestrebungen steht Brancheninsidern zufolge nicht allein die Sorge um die Bürgerrechte: vielmehr wird befürchtet, dass die Autohersteller bald auf der Basis ihres Datenschatzes selbst verstärkt ins Versicherungsgeschäft einsteigen.
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Dass die Deutschen in puncto allgemeiner Finanzbildung Nachholbedarf haben, ist ein alter Hut, seit Jahren von vielen Seiten beklagt. Jeder Zweite hierzulande sei ein „finanzieller Analphabet“, lautet ein Fazit einer kürzlich von GfK erstellten Studie. Wie sich die verbreiteten Wissenslücken auswirken, wurde darin ebenfalls untersucht: Nur gut die Hälfte der Bundesbürger traut sich zu, Investments in Aktien oder Fonds zu tätigen. Bei den jüngeren Menschen sind es sogar weniger als 40 Prozent. Mit dem Abschluss einer privaten Altersvorsorge würden sich insgesamt immerhin drei von vier Befragten nicht überfordert fühlen.
In diesen Zahlen dürfte eine Erklärung für die zurückhaltende Anlagekultur der Deutschen liegen. Die parken ihr Geld nach wie vor lieber auf Sparbüchern und in vergleichbar „lukrativen“ sicheren Häfen, als es renditestark zu investieren. Jahr für Jahr verzichten die hiesigen Anleger damit auf zig Milliarden Euro an möglicher Rendite – die die meisten vergleichbar wohlhabenden Nationen dankbar mitnehmen. Dabei ist bei Anlagen mit einer Verzinsung unterhalb der Inflationsrate nur eines sicher: der reale Wertverlust. An der Börse hingegen ging es bisher auf lange Sicht immer aufwärts.
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Je nach Alter und Beruf kann eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ordentlich Geld kosten. Verzichtbar ist sie deshalb aber nicht, da die staatliche Absicherung für diesen häufigen Fall – rund jeder fünfte Erwerbstätige wird vor dem Rentenalter berufsunfähig – völlig unzureichend ist.
Es gibt jedoch einige Stellschrauben, mit denen sich die Prämie merklich reduzieren lässt. So kann man beispielsweise prüfen, ob als Endalter nicht 65 statt 67 Jahre ausreicht – was durchaus einen happigen Prämienrabatt bewirken kann. Entsprechende finanzielle Rücklagen vorausgesetzt, kann man überdies mit dem Versicherer über eine Karenzzeit verhandeln. Die Rente würde dann erst nach deren Ablauf fließen. Auch das bringt einen merklichen Abschlag. Nicht ganz so hoch, aber über die Jahre ebenfalls attraktiv ist die Umstellung von monatlicher auf jährliche Zahlweise.
Der beste und wirksamste Hebel für eine günstige Berufsunfähigkeits-Police ist allerdings: der Abschluss in jungen Jahren.
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Große Hoffnungen – oder je nach Sichtweise: Befürchtungen – wurden an den digitalen Direktvertrieb von Versicherungen geknüpft. Schließlich gehören mehr und mehr Kunden zu den „Digital Natives“, sind also mit dem Internet als selbstverständlichem Alltagsinstrument aufgewachsen.
Wie jedoch eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson für den Bereich Lebensversicherung (LV) zeigt, wollen die Kunden gar nicht in Massen über Vergleichsportale und bei Online-Direktversicherern abschließen. Vielmehr erlebte dieser Vertriebsweg jüngst einen „dramatischen Einbruch“, wie Studienleiter Ulrich Wiesenewsky zusammenfasst. Der Direktversicherer-Anteil am LV-Neugeschäft schrumpfte gegenüber dem Vorjahr um ein sattes Viertel. In den letzten drei Jahren ging er damit um 40 Prozent zurück.
Die Studienautoren haben auch eine schlüssige Erklärung für die Online-Zurückhaltung der Kunden parat: „In der Lebensversicherung müssen Produkte meist ein Leben lang halten und die Angebote sind komplex und erklärungsbedürftig.“
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Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln.
Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in manchen Verträgen. Sieben private Krankenversicherer wurden deshalb kürzlich vom Bund der Versicherten (BdV) abgemahnt, der allerdings keine konkreten Unternehmen benannte. Die Reaktion auf die Abmahnungen bezeichnet der BdV als „nicht akzeptabel“. Während manche Versicherer gar nicht reagierten, hätten andere zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, diese aber zu ihren Gunsten formuliert. Daher prüfe der BdV nun weitere rechtliche Schritte. Privatversicherte, deren Krankentagegeld mit der oben genannten Begründung gekürzt werden soll, müssen dies jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen.
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Klassischer Fall: Ein Paar zieht zusammen, beide bringen ihre Hausratversicherung mit und denken nicht daran, eine zu kündigen. Entsprechende Schäden sind damit doppelt abgesichert, im Versicherungsdeutsch heißt das Mehrfachversicherung. Das kommt häufig vor ist generell kein Problem – sofern man offen und transparent vorgeht. Vor allem muss bei einer Schadensmeldung auf die Mehrfachversicherung hingewiesen werden.
Wer dagegen gezielt ein Hausrat-Risiko mehrfach versichert, um im Schadensfall doppelte Leistungen zu erhalten, kann nicht auf die Leistungspflicht der Versicherer zählen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg kürzlich entschieden. Ein Mann hatte zwei Hausratversicherungen abgeschlossen und beim Antrag auf die zweite die erste verschwiegen, was er vor Gericht auf seine damals mangelhaften Deutschkenntnisse zurückführte. Die Richter stellten klar, dass ein Schaden auch bei Mehrfachversicherung nur einmal in der angemessenen Höhe geltend gemacht werden kann. Im vorliegenden Fall ging der Mann komplett leer aus, da auch weitere Umstände auf eine betrügerische Absicht hindeuteten.
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Die Versicherer digitalisieren, was das Zeug hält. Schließlich verlagern sich Abschluss und Verwaltung von Versicherungen ebenso unweigerlich in den digitalen Raum wie viele andere Lebensbereiche. Oder doch nicht?
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die persönliche Beratung in der Gunst der Kunden gegenüber der Online-Beratung wieder deutlich zugelegt hat. 81 Prozent der Befragten gaben an, in Versicherungsfragen einer persönlichen Beratung gegenüber einer Online-Beratung den Vorzug zu geben. Im letzten Jahr lag dieser Wert bei 71 Prozent. Ebenfalls vier von fünf Umfrageteilnehmern machen sich bei digitalen Anwendungen Sorgen um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten.
Der Digitalisierungs-Trend scheint damit bei den Verbrauchern seinen Zenit schon überschritten zu haben, wenn auch viele sich digitale Abwicklungs- und Kommunikationsangebote wünschen. An dieser Entwicklung dürfte auch die fortgesetzte Entzauberung vermeintlich neutraler Vergleichsportale ihren Anteil haben. Wie an dieser Stelle bereits berichtet, bilden diese den Markt keineswegs so umfassend und unabhängig ab, wie sie es selbst gern darstellen.
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Die niedrigen Zinsen werden für immer mehr Lebensversicherer zur Herausforderung. Zur Absicherung ihrer Garantieversprechen sind sie auf nicht-spekulative, sichere Geldanlagen angewiesen. Diese werfen aber bekanntermaßen seit Jahren kaum noch Ertrag ab, schon gar nicht so viel, dass die üppigen Garantiezinsen früherer Jahrzehnte damit hereingeholt werden könnten. Also muss „Tafelsilber“ verkauft und Gewinn aus anderen Quellen umgeleitet werden. Zudem hat der Gesetzgeber die Versicherer zur Bildung einer Zinszusatzreserve verpflichtet, die zusätzlich zu den Kunden bedient werden muss.
Als Konsequenz daraus erwirtschaften laut einer aktuellen Studie mittlerweile 30 der 84 aktiven Lebensversicherer nicht mehr genug, um Garantiezinsen und Reserven abzudecken. Im Vorjahr waren es noch 20 kritische Kandidaten – der beträchtliche Anstieg lässt die Brisanz des Themas erkennen und verdeutlicht, warum immer mehr Gesellschaften mit einem Verkauf ihrer Lebensversicherungsbestände liebäugeln (wie im Vormonat an dieser Stelle berichtet).
Insgesamt schätzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die deutschen Lebensversicherer jedoch als überwiegend gesund ein, wenngleich einige Anbieter Anlass zu Besorgnis gäben. Kunden mit laufenden Verträgen können unbesorgt sein, denn ihre Auszahlungen sind nicht nur durch die Zinszusatzreserve abgesichert. Eine Versicherer-Insolvenz ist zwar theoretisch möglich, praktisch aber sehr unwahrscheinlich – und im Fall der Fälle würde die BaFin zeitig durch einen Sicherungsfonds gewährleisten, dass die Kundenansprüche erfüllt werden.
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