Kategorie: Allgemein

Immer mehr (Solo-)Selbstständige haben immer größere Ruhestandssorgen

18.04.2017 | Immer mehr (Solo-)Selbstständige haben immer größere Ruhestandssorgen

Eine Großstudie hat die Altersvorsorge von 71.600 Selbstständigen in 15 Ländern untersucht. Der Trend geht in Deutschland wie anderswo hin zum Freelancer- und Einzelunternehmertum, denn auf diese Gruppe entfällt der größte Teil des kontinuierlichen Wachstums bei den Selbstständigenzahlen. So haben hierzulande gut drei Viertel der Selbstständigen keine Angestellten. Obwohl das mittlere Einkommen bei 45.000 Dollar liegt, sieht sich nur jeder fünfte Befragte in Deutschland für den Ruhestand gut gewappnet (weltweit sind es 26 Prozent). Konkrete Vorsorge betreiben lediglich 40 Prozent (weltweit: 34). Für 15 Prozent stellt der Verkauf ihres Unternehmens das Fundament für den Ruhestand dar. Angesichts dieser Zahlen nimmt es nicht wunder, dass sich jeder dritte Solo-Selbstständige darauf einstellt, frühestens mit 70 oder sogar gar nicht mit dem Arbeiten aufzuhören – Ruhestand wird damit zum Luxus. Auch daher fordern sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Ob diese alte Forderung noch umgesetzt wird, steht in den Sternen. Die Betroffenen tun mithin gut daran, schon frühzeitig private Altersvorsorgelösungen wie Fondspolicen oder Aktiensparpläne in Anspruch zu nehmen.
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Die größten Kapitalvernichter an deutschen Börsen

06.04.2017 | Die größten Kapitalvernichter an deutschen Börsen

Mehr als 32 Milliarden Euro wollen die DAX-Konzerne in den nächsten Wochen ihren Aktionären als Dividenden überweisen. Eine hübsche Summe, die in den meisten Fällen auf solide aufgestellte Unternehmen rückschließen lässt. Allerdings nicht immer, wie die aktuelle „Liste des Schreckens“ zeigt, auf der die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die 50 größten Kapitalvernichter zusammenfasst: 30 von ihnen haben in den letzten fünf Jahren noch Dividenden ausgeschüttet. Ebenso wenig wie Dividendenzahlungen sind bekannte Unternehmensnamen Garanten für eine gute Aktienperformance. So verzeichnet der ehemalige Überflieger SolarWorld AG mit minus 99,5 Prozent den größten Wertverlust über die letzten fünf Jahre. Eine horrende Wertentwicklung von minus 98,6 Prozent mussten vor fünf Jahren eingestiegene Aktionäre des Maschinenbauers Singulus Technologies bis heute verkraften. Mit weniger dramatischen, aber auch wenig erfreulichen Zahlen finden sich Air Berlin (minus 75,8 Prozent) und RWE (minus 56 Prozent) auf der Liste.
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BILD-Bericht über Lebensversicherungen erweckt falschen Eindruck

06.04.2017 | BILD-Bericht über Lebensversicherungen erweckt falschen Eindruck

Für Wirbel sorgte die BILD-Zeitung Ende März mit ihrem Leitartikel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?“. Darin hieß es unter anderem, bereits 20 Anbieter säßen in der „Zins-Falle“. Grundlage der Einschätzung war eine Studie der Ratingagentur Assekurata von 2016, worin die finanzielle Situation von 75 Lebensversicherern untersucht wurde. Konkret stützten sich die BILD-Autoren auf eine Kennzahl, in der das Verhältnis von Kapitalerträgen aus Kundengeldern und bestehenden Rechnungszinsanforderungen zum Ausdruck kommt. An den Werten von 0,97 bis 2,49 lasen die Redakteure die Finanzkraft direkt ab. Assekurata distanzierte sich nun jedoch deutlich von der BILD-Interpretation. Die ausschließlich herangezogene Kennzahl spiegele nur einen Teil der Unternehmens-Finanzkraft wider. Denn zusätzlich stünden den Versicherern erstens noch weitere Kapitalanlageerträge zur Verfügung, zweitens hätten die meisten die Möglichkeit der Quersubventionierung aus anderen Sparten, etwa Risikolebensversicherungen. Fazit: Die alarmistische Aufmachung in der BILD sollte nicht dazu verleiten, die präsentierten Zahlen „als Fundamentalaussage zur Finanzkraft beziehungsweise Bonität einzelner Unternehmen zu missdeuten“.
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„Geschenktes“ Versicherungspaket darf nicht kostenpflichtig werden

29.03.2017 | „Geschenktes“ Versicherungspaket darf nicht kostenpflichtig werden

Wer unaufgefordert Gratis-Versicherungen erhält und einer kostenpflichtigen Weiterführung nicht widerspricht, ist keineswegs zur Zahlung verpflichtet. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) mit gerichtlicher Flankierung durch das Landgericht Limburg an der Lahn klargestellt. Anlass war eine Versicherungspolice, die als „Treuebonus“ einem Zeitschriftenabo beigefügt wurde. Die Empfänger, die nie nach einer Versicherung gefragt hatten, erhielten ein Urlaubsreisen-Versicherungspaket für zunächst drei Monate „geschenkt“. Wer jedoch spätestens nach der Hälfte dieser Zeit nicht einer Fortführung widersprach, sollte anschließend Beiträge zahlen. Dieses unlautere Geschäftsgebaren hat keinen Bestand, wie nun klar ist. „Durch Schweigen kommt kein Vertrag zustande“, betont Dr. Peter Grieble, der Versicherungsexperte der VZ BW.
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Nachhaltige Fonds sehr gefragt

21.03.2017 | Nachhaltige Fonds sehr gefragt

Um 16 Prozent legte im vergangenen Jahr das Volumen zu, das von Nachhaltigkeitsfonds verwaltet wird. Damit beträgt es nun knapp 44 Milliarden Euro, wovon gut die Hälfte auf Aktien entfällt. Innerhalb eines Jahrzehnts hat sich dieser Wert verdreifacht. Während ein Teil des jüngsten Volumenzuwachses auf die günstigen Aktienkursentwicklungen zurückgeht, steigt auch die Anzahl der Fonds. 1997 wurden erst zwölf gezählt, mittlerweile sind es 270, nachdem im letzten Jahr noch einmal neun weitere hinzugekommen sind. Dank dieser Erfolgsgeschichte machen nachhaltige Fonds heute knapp fünf Prozent vom Gesamtmarkt aus, der bei rund 899 Milliarden Euro rangiert (Stand November 2016, neuere Zahlen liegen noch nicht vor). In die Zählung fließen Aktien-, Renten-, Misch-, Dach-, Mikrofinanzfonds und ETFs ein, die in Deutschland zugelassen sind und auch Privatanlegern offenstehen. Geschlossene Fonds hingegen, wie sie beispielsweise oft für Erneuerbare-Energie-Anlagen aufgelegt werden, sind dabei nicht erfasst. Das Volumen der tatsächlich in nachhaltige Investments geflossenen Gelder liegt daher deutlich höher.
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Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten

21.03.2017 | Krankenkassen-Bonusprogramme erhöhen nicht die Steuerlast der Versicherten

Mit sogenannten Bonusprogrammen geben viele Krankenkassen ihren Versicherten Anreize für ein gesundheitsbewussteres Verhalten und umfassendere Vorsorge. Wer entsprechende Maßnahmen ergreift und belegt, wird mit Bar- oder Sachprämien belohnt. Diese wurden von den Finanzämtern allerdings jahrelang von den absetzbaren Krankenversicherungsbeiträgen abgezogen. Das heißt, dass die Kassenpatienten einen Teil der Zuschüsse quasi „hintenrum“ über höhere Steuerzahlungen selbst finanzieren mussten. Damit ist nun Schluss, nachdem der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Beiträgen und Bonuszahlungen für unrechtmäßig erklärt hat, sofern die Boni nicht zur Grundabsicherung für den Krankheitsfall gehören. Die entsprechenden Zahlungen stellen nämlich keine Beitragsrückerstattung dar. Damit können die Krankenkassenbeiträge also voll absetzt werden, auch wenn die Krankenkasse Kosten für Bonusprogramme erstattet hat. Voraussetzung ist, dass der Versicherte die Ausgaben im Vorhinein aus eigener Tasche finanziert hat und die in Anspruch genommenen Maßnahmen nicht zum regulären Versicherungsumfang gehören.
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Höhenflug an den Börsen

15.03.2017 | Höhenflug an den Börsen

Man kann es wohl als „Trump-Effekt“ bezeichnen: Die Börsenindizes wie Dow Jones und DAX legen eine wahre Rallye hin. Der US-Leitindex jagte in den letzten Monaten von einem Rekordhoch zum nächsten und übersprang dabei erstmals die 20.000-Punkte-Marke. Sein deutsches Pendant hat zwar den Höchststand von 12.375 Punkten, erreicht im April 2015, noch nicht geknackt, kratzt aber wieder hartnäckig an der 12.000er-Marke. Angesichts dieser Bewertungen fragen sich Analysten, wie weit die Hausse noch gehen kann. In den Kursen finden sich nämlich schon einige Hoffnungen eingepreist, die sich erst noch bewahrheiten müssen. Dazu gehört der erwartete, zumindest kurzfristige US-Boom durch die von Donald Trump angekündigten Steuersenkungen und Investitionserhöhungen. Noch immer ist nicht absehbar, welche seiner teils widersprüchlichen Ankündigungen der US-Präsident umsetzt, zumal der Kongress ein Wörtchen mitredet. An der Frankfurter Börse gehen viele Experten von einer Phase der Konsolidierung aus; manche halten aber auch einen weiteren deutlichen Anstieg für möglich. Es zeigt sich, dass die Zeiten unberechenbarer geworden sind, auch für Finanzanleger.
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Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

15.03.2017 | Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

In der Gesetzespipeline steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern. Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen. Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei. Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an.
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Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

09.03.2017 | Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

In der Gesetzespipeline steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern. Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen. Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei. Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an.
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