Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken.
Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.
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Der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) ist hart umkämpft – was sich für die Kunden auszahlt. Denn die Versicherer haben sich in den letzten Jahren einen regelrechten Wettlauf um die besten BU-Angebote geliefert. Dadurch steigt das Niveau der Tarife kontinuierlich an.
Objektiv bestätigt wurde das kürzlich erneut vom renommierten Ratinghaus Morgen & Morgen. Dessen Analysten haben 524 BU-Tarife von 69 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Rund zwei Drittel der Angebote, genauer: 342, erhielten die Höchstbewertung von fünf Sternen. In die Noten flossen neben den Bedingungen (50 Prozent) auch die BU-Kompetenz der Anbieter (30 Prozent), die Solidität der Versicherer und die Antragsfragen (jeweils 10 Prozent) ein.
Eine BU-Versicherung stellt den „Goldstandard“ in der Absicherung der Arbeitskraft dar und wird auch von Verbraucherschützern jedem dringend empfohlen, der auf sein Einkommen angewiesen ist.
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Ab Januar 2018 gelten neue Besteuerungsregeln für Investmentvermögen und Fonds. Neben den Anlegern unterliegen dann auch die Fonds selbst einer Steuerpflicht in Höhe von 15 Prozent. Die Besteuerung laufender Erträge und von Fondsanteils-Verkaufsgewinnen wird ebenfalls geändert. Zudem werden auch vor 2009 erworbene Alt-Anteile steuerpflichtig. Experten raten jedoch dazu, diese Alt-Anteile nicht aus Steuergründen zu verkaufen.
Insgesamt muss das Gros der Privatanleger nämlich keine Nettoeinbußen befürchten: Durch Teilfreistellungen von der Abgeltungssteuer können sie einen Ausgleich vornehmen. Von der Art des jeweiligen Fonds (Immobilien-, Aktien-, Mischfonds) hängt es ab, wie hoch der nicht zu versteuernde Anteil ist. Wer gar keine Steuern auf Kapitaleinkünfte zu entrichten hat und somit keinen Ausgleich geltend machen kann, muss laut Bundesfinanzministerium im Schnitt lediglich mit einer Nettoeinbuße von drei Euro pro Jahr rechnen.
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Ihr Sicherheitsbedürfnis hat die Deutschen auch im vergangenen Jahr wieder viele Milliarden Euro gekostet, wie das Beratungsunternehmen Boston Consulting Group in seiner Studie „Global Wealth 2017“ belegt. So sank die Durchschnittsrendite der privaten Vermögen 2016 auf 3,7 Prozent, nachdem sie im Vorjahr noch bei 4,2 Prozent gelegen hatte. Allein dieser Rückgang um 0,5 Prozent steht für rund 30 Milliarden Euro.
Das Potenzial ist allerdings noch viel größer. Denn weltweit wuchsen die Vermögen im letzten Jahr laut der Studie durchschnittlich um 5,3 Prozent. Dass Deutschland so abgeschlagen ist, liegt zwar auch daran, dass Immobilien in der Auswertung nicht berücksichtigt wurden, sondern nur Aktien, Wertpapiere, Fonds und Bargeld. Doch hauptverantwortlich dürfte des deutschen Michels Vorliebe für kaum rentierliche, aber sichere Geldanlagen sein. Über 40 Prozent des privaten Vermögens stecken in Bargeld und Spareinlagen.
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Immer häufiger kommt es auch in Deutschland zu extremen Wetterereignissen, die oftmals schwere Schäden anrichten. Da dieser Umstand mit dem Klimawandel zusammenhängen dürfte, gehen Meteorologen davon aus, dass solche Ausnahmen mehr und mehr zur Regel werden. Auch vormals als sicher geltende Wohnlagen können von Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser oder Lawinen verwüstet werden – wie im letzten Jahr das fränkische Braunsbach, aus dem erschreckende Bilder von der neuen Klimarealität die Republik aufrüttelten.
Allerdings nur für kurze Zeit, wie eine aktuelle repräsentative Umfrage zeigt. Ihr zufolge halten es 54 Prozent für überhaupt nicht oder eher nicht wahrscheinlich, dass Starkregen ihrem Hab und Gut etwas anhaben könnte. In puncto Hochwasser liegt dieser Anteil der Sorglosen sogar bei 76 Prozent. Entsprechend wenige Immobilienbesitzer haben in ihren Gebäude- und Hausratversicherungen eine Elementarschadens-Klausel, nämlich nur 22 bzw. 29 Prozent. Ohne diesen Zusatzbaustein aber gibt es keine Entschädigung bei Starkregen- oder Hochwasserschäden – wie auch viele Braunsbacher im letzten Jahr bitter erfahren mussten.
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