Allen vermeintlich intelligenten Programmen, „Robo Advisors“ und FinTechs zum Trotz: Wenn es um ihre Geldanlage geht, holen die Deutschen laut einer aktuellen Umfrage noch immer am liebsten bei ihrem Finanzberater Informationen ein. Knapp jeder zweite Befragte nannte diese Instanz.
Danach folgen mit 43 Prozent Zeitungen und Zeitschriften, also ebenfalls althergebrachte Medien. Nur gut jeder Dritte steuert die Online-Angebote von Banken an, noch weniger, nämlich 28 Prozent, die einschlägigen Online-Vergleichsportale (die, wie sich herumspricht, nicht so neutral und marktumfassend sind, wie ihre Werbung es behauptet). Ein rundes Viertel der Deutschen zieht Freunde zurate.
Über die Hälfte der Befragten widmet sich dem Thema Geldanlage allerdings höchstens einmal pro Quartal, wenn nicht sogar nur halbjährlich oder jährlich. 17 Prozent verschwenden gar nie einen Gedanken daran. Dem gegenüber stehen immerhin 10 Prozent, die sich täglich, und 11 Prozent, die sich wöchentlich mit ihren Finanzangelegenheiten befassen.
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Die gesetzlichen Krankenkassen schmettern rund jeden fünften Antrag auf Reha und Vorsorge ab. Ob es sich um eine AOK, eine Betriebs- oder Ersatzkasse handelt, macht dabei keinen merklichen Unterschied. Nur die wenigsten Versicherten wehren sich gegen eine solche Ablehnung – vermutlich aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass man gegen die hochgerüsteten Rechtsabteilungen der Versicherer als einzelne Privatperson wenig ausrichten könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch.
Tatsächlich führt ein Widerspruch nämlich je nach Kassenart in bis zu zwei Dritteln der Fälle schon zum Erfolg, über alle Kassen hinweg stehen die Chancen besser als 50 Prozent. Und man muss kein Jurist sein und auch keinen anheuern, um den Widerspruch anzumelden. Nach einer Ablehnung widerspricht man zunächst in aller Kürze, um die Frist einzuhalten; dafür reicht ein kurzes, formloses Anschreiben, ohne Begründung. Dabei fordert man das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an, auf das die Ablehnung zurückgeht. Auf dieser Grundlage kann der Arzt, der die Reha verordnet hat, seine Erläuterungen verfeinern und ausbauen, um sie dann der Krankenkasse als Begründung vorzulegen. Oft hilft auch ein Telefonat mit der Kasse. Bleibt diese bei ihrem Nein, kann man sich noch an den Widerspruchsausschuss wenden. Erst danach würden Kosten anfallen, wenn man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen würde und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
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Zu den Folgen der großen Finanzkrise von 2008 zählen strengere Eigenkapitalregeln für die Banken, deren Kreditrisiken auf diesem Wege begrenzt werden sollen. Für die Unternehmen ist es dadurch nicht einfacher geworden, an Geld zu kommen. So müssen sich viele nach alternativen Finanzierungsquellen abseits des Bankensektors umsehen. Und da kommen Kreditfonds ins Spiel. Bei diesem Investmentvehikel werden die Gelder der Anleger als Kredite an Unternehmen ausgereicht und/oder zur Übernahme laufender Bankkredite eingesetzt – der Investor wird gleichsam zur Bank.
Seit 2006 hat sich der europäische Markt für Kreditfonds knapp vervierfacht, von 5,6 auf 21 Milliarden Euro Mittelaufkommen. Weltweit verwalten die Fonds mittlerweile rund 600 Milliarden US-Dollar. Über Publikumsfonds können auch Privatanleger im Sinne der Portfolio-Diversifikation an dem Segment partizipieren. Allerdings ist eine direkte Beteiligung nur an Produkten möglich, die Kreditforderungen aufkaufen; Spezial-AIFs, die Kredite ausgeben, sind institutionellen Investoren vorbehalten.
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Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten.
Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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