Dass die Deutschen in puncto allgemeiner Finanzbildung Nachholbedarf haben, ist ein alter Hut, seit Jahren von vielen Seiten beklagt. Jeder Zweite hierzulande sei ein „finanzieller Analphabet“, lautet ein Fazit einer kürzlich von GfK erstellten Studie. Wie sich die verbreiteten Wissenslücken auswirken, wurde darin ebenfalls untersucht: Nur gut die Hälfte der Bundesbürger traut sich zu, Investments in Aktien oder Fonds zu tätigen. Bei den jüngeren Menschen sind es sogar weniger als 40 Prozent. Mit dem Abschluss einer privaten Altersvorsorge würden sich insgesamt immerhin drei von vier Befragten nicht überfordert fühlen.
In diesen Zahlen dürfte eine Erklärung für die zurückhaltende Anlagekultur der Deutschen liegen. Die parken ihr Geld nach wie vor lieber auf Sparbüchern und in vergleichbar „lukrativen“ sicheren Häfen, als es renditestark zu investieren. Jahr für Jahr verzichten die hiesigen Anleger damit auf zig Milliarden Euro an möglicher Rendite – die die meisten vergleichbar wohlhabenden Nationen dankbar mitnehmen. Dabei ist bei Anlagen mit einer Verzinsung unterhalb der Inflationsrate nur eines sicher: der reale Wertverlust. An der Börse hingegen ging es bisher auf lange Sicht immer aufwärts.
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Je nach Alter und Beruf kann eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung ordentlich Geld kosten. Verzichtbar ist sie deshalb aber nicht, da die staatliche Absicherung für diesen häufigen Fall – rund jeder fünfte Erwerbstätige wird vor dem Rentenalter berufsunfähig – völlig unzureichend ist.
Es gibt jedoch einige Stellschrauben, mit denen sich die Prämie merklich reduzieren lässt. So kann man beispielsweise prüfen, ob als Endalter nicht 65 statt 67 Jahre ausreicht – was durchaus einen happigen Prämienrabatt bewirken kann. Entsprechende finanzielle Rücklagen vorausgesetzt, kann man überdies mit dem Versicherer über eine Karenzzeit verhandeln. Die Rente würde dann erst nach deren Ablauf fließen. Auch das bringt einen merklichen Abschlag. Nicht ganz so hoch, aber über die Jahre ebenfalls attraktiv ist die Umstellung von monatlicher auf jährliche Zahlweise.
Der beste und wirksamste Hebel für eine günstige Berufsunfähigkeits-Police ist allerdings: der Abschluss in jungen Jahren.
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Große Hoffnungen – oder je nach Sichtweise: Befürchtungen – wurden an den digitalen Direktvertrieb von Versicherungen geknüpft. Schließlich gehören mehr und mehr Kunden zu den „Digital Natives“, sind also mit dem Internet als selbstverständlichem Alltagsinstrument aufgewachsen.
Wie jedoch eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Willis Towers Watson für den Bereich Lebensversicherung (LV) zeigt, wollen die Kunden gar nicht in Massen über Vergleichsportale und bei Online-Direktversicherern abschließen. Vielmehr erlebte dieser Vertriebsweg jüngst einen „dramatischen Einbruch“, wie Studienleiter Ulrich Wiesenewsky zusammenfasst. Der Direktversicherer-Anteil am LV-Neugeschäft schrumpfte gegenüber dem Vorjahr um ein sattes Viertel. In den letzten drei Jahren ging er damit um 40 Prozent zurück.
Die Studienautoren haben auch eine schlüssige Erklärung für die Online-Zurückhaltung der Kunden parat: „In der Lebensversicherung müssen Produkte meist ein Leben lang halten und die Angebote sind komplex und erklärungsbedürftig.“
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Private Krankenversicherungen dürfen das an ihre Versicherten gezahlte Krankentagegeld nicht mit der Begründung reduzieren, dass das Versicherteneinkommen niedriger liegt als bei Vertragsschluss. Diese Praxis war lange Jahre üblich, auch wenn der Versicherte entsprechend höhere Prämien für sein Krankentagegeld geleistet hatte. 2016 schließlich verbot der Bundesgerichtshof derartige Klauseln.
Offenbar finden sie sich jedoch bis heute in manchen Verträgen. Sieben private Krankenversicherer wurden deshalb kürzlich vom Bund der Versicherten (BdV) abgemahnt, der allerdings keine konkreten Unternehmen benannte. Die Reaktion auf die Abmahnungen bezeichnet der BdV als „nicht akzeptabel“. Während manche Versicherer gar nicht reagierten, hätten andere zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, diese aber zu ihren Gunsten formuliert. Daher prüfe der BdV nun weitere rechtliche Schritte. Privatversicherte, deren Krankentagegeld mit der oben genannten Begründung gekürzt werden soll, müssen dies jedenfalls grundsätzlich nicht hinnehmen.
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