Archiv: Februar 2018

Bedingungsfallen bei Reiserücktritts-Versicherungen

23.02.2018 | Bedingungsfallen bei Reiserücktritts-Versicherungen

Wer eine Reiserücktritts-Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen anschauen (bzw. von einem Profi anschauen lassen). Denn nicht alle genügen deutschen Standards. Das zeigt eine Abmahnung, die der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einem irischen, aber auch hierzulande tätigen Anbieter zustellen ließ. Dessen Bedingungen seien teilweise unwirksam, so der BdV. Unter anderem monieren die Verbraucherschützer, dass nur vage formuliert sei, wann der Versicherer eigentlich in der Pflicht ist. Lediglich „höhere Gewalt“ wird als Auslöser für einen versicherten Reiserücktritt angeführt, was großen Spielraum für Interpretationen lässt. Marktstandard ist es demgegenüber, die auslösenden Ereignisse genauer zu benennen (etwa schwere, unerwartete Erkrankungen oder gravierende Verletzungen durch einen Unfall). Überdies ist es Versicherern seit einer Gesetzesreform von 2008 verboten, bei grober Fahrlässigkeit gänzlich die Leistung zu verweigern. Genau dies sehen die beanstandeten Bedingungen aber vor. Stattdessen darf die Leistung nur in dem Maß gekürzt werden, in dem das fahrlässige Verhalten Anteil an der Auslösung des Versicherungsfalls hatte.
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Wem gehören die Daten der Autofahrer?

23.02.2018 | Wem gehören die Daten der Autofahrer?

Heutige Autos erfassen riesige Mengen an Daten, aus denen sich beispielsweise ein Bewegungsprofil ableiten lässt. Die Autohersteller hüten diesen Schatz eifersüchtig – was unter anderem Versicherern gegen den Strich geht. Diese wollen nicht auf das Wohlwollen von BMW, VW, Daimler & Co. angewiesen sein, wenn die Daten beispielsweise bei Unfallauswertungen helfen könnten. Im Rahmen sogenannter Telematiktarife erfassen zwar manche Versicherer bereits selbst das Fahrverhalten, um gegebenenfalls einen Beitragsrabatt zu gewähren. Doch die mit entsprechenden Datenboxen ausgerüsteten Fahrzeuge machen nur einen kleinen Bruchteil aller Verkehrsteilnehmer aus – kein Vergleich zu den Datenmengen, auf denen die Autohersteller sitzen. Branchen-Schwergewicht Allianz fordert nun einen unabhängigen Treuhänder für die Daten. Er allein soll Zugang gewähren können, ein Exklusivrecht für einzelne Branchen soll es nicht geben. In eine ähnliche Richtung geht die Kampagne #Data4Drivers des europäischen Versichererverbands Insurance Europe. Sie zielt darauf ab, den jeweiligen Fahrern die Hoheit über ihre Daten zu geben. Hinter diesen Bestrebungen steht Brancheninsidern zufolge nicht allein die Sorge um die Bürgerrechte: vielmehr wird befürchtet, dass die Autohersteller bald auf der Basis ihres Datenschatzes selbst verstärkt ins Versicherungsgeschäft einsteigen.
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Bedingungsfallen bei Reiserücktritts-Versicherungen

20.02.2018 | Bedingungsfallen bei Reiserücktritts-Versicherungen

Wer eine Reiserücktritts-Versicherung abschließt, sollte sich die Bedingungen anschauen (bzw. von einem Profi anschauen lassen). Denn nicht alle genügen deutschen Standards. Das zeigt eine Abmahnung, die der Bund der Versicherten (BdV) kürzlich einem irischen, aber auch hierzulande tätigen Anbieter zustellen ließ. Dessen Bedingungen seien teilweise unwirksam, so der BdV. Unter anderem monieren die Verbraucherschützer, dass nur vage formuliert sei, wann der Versicherer eigentlich in der Pflicht ist. Lediglich „höhere Gewalt“ wird als Auslöser für einen versicherten Reiserücktritt angeführt, was großen Spielraum für Interpretationen lässt. Marktstandard ist es demgegenüber, die auslösenden Ereignisse genauer zu benennen (etwa schwere, unerwartete Erkrankungen oder gravierende Verletzungen durch einen Unfall). Überdies ist es Versicherern seit einer Gesetzesreform von 2008 verboten, bei grober Fahrlässigkeit gänzlich die Leistung zu verweigern. Genau dies sehen die beanstandeten Bedingungen aber vor. Stattdessen darf die Leistung nur in dem Maß gekürzt werden, in dem das fahrlässige Verhalten Anteil an der Auslösung des Versicherungsfalls hatte.
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Wem gehören die Daten der Autofahrer?

20.02.2018 | Wem gehören die Daten der Autofahrer?

Heutige Autos erfassen riesige Mengen an Daten, aus denen sich beispielsweise ein Bewegungsprofil ableiten lässt. Die Autohersteller hüten diesen Schatz eifersüchtig – was unter anderem Versicherern gegen den Strich geht. Diese wollen nicht auf das Wohlwollen von BMW, VW, Daimler & Co. angewiesen sein, wenn die Daten beispielsweise bei Unfallauswertungen helfen könnten. Im Rahmen sogenannter Telematiktarife erfassen zwar manche Versicherer bereits selbst das Fahrverhalten, um gegebenenfalls einen Beitragsrabatt zu gewähren. Doch die mit entsprechenden Datenboxen ausgerüsteten Fahrzeuge machen nur einen kleinen Bruchteil aller Verkehrsteilnehmer aus – kein Vergleich zu den Datenmengen, auf denen die Autohersteller sitzen. Branchen-Schwergewicht Allianz fordert nun einen unabhängigen Treuhänder für die Daten. Er allein soll Zugang gewähren können, ein Exklusivrecht für einzelne Branchen soll es nicht geben. In eine ähnliche Richtung geht die Kampagne #Data4Drivers des europäischen Versichererverbands Insurance Europe. Sie zielt darauf ab, den jeweiligen Fahrern die Hoheit über ihre Daten zu geben. Hinter diesen Bestrebungen steht Brancheninsidern zufolge nicht allein die Sorge um die Bürgerrechte: vielmehr wird befürchtet, dass die Autohersteller bald auf der Basis ihres Datenschatzes selbst verstärkt ins Versicherungsgeschäft einsteigen.
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