Worauf müssen sich Anleger im frisch angebrochenen Jahr einstellen? Hört man sich bei Experten um, kristallisieren sich im Wesentlichen fünf Grundfaktoren heraus:
Die Weltkonjunktur wird voraussichtlich nicht nennenswert von der Stelle kommen. Lediglich aus den Schwellenländern erwarten die Makroökonomen positive Impulse. Wie es in den USA weitergeht, hängt von den konkreten Maßnahmen der kommenden Führung ab. Europa dürfte wie auch Japan kaum Wachstum verzeichnen.
China dürfte seine Rolle als Wachstumslokomotive der Weltwirtschaft wieder verstärkt einnehmen, denn es investiert – unter anderem mit dem Mammutprojekt „One Belt, One Road“ – derzeit riesige Summen.
Der Ölpreis ist zuletzt wieder leicht gestiegen, so dass viele Ölförderländer nicht mehr defizitär wirtschaften müssen. Die Tiefstpreise von Anfang 2016 dürften nicht wiederkehren, aber ein Höhenflug wie bis 2014 ebenso wenig. Erwartet wird ein Niveau von 50plus US-Dollar.
Nachdem die US-Notenbank Fed die Zinswende eingeleitet hat, dürfte die weltweit verfügbare Liquidität ihren Zenit überschritten haben. EZB und Bank of Japan werden aber voraussichtlich weiter expansiv agieren.
International gibt es eine Tendenz zum Protektionismus: Nationale Volkswirtschaften sollen stärker geschützt werden, der freie Welthandel wird kritischer gesehen. Das könnte sich – wie auch in den USA erwartet – nach den Wahlen in Frankreich und Italien (falls es dort zu vorgezogenen Wahlen kommt) auswirken.
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Vergleichsportale für Versicherungen, Finanzen, Telekommunikation und weitere Leistungen erfreuen sich großer Beliebtheit. An der Transparenz hapert es jedoch nach wie vor. Bereits im Juli hatte das Landgericht München den Anbieter Check24 in einem Urteil dazu verdonnert, wichtige Informationen deutlicher herauszustellen. Konkret muss den Kunden mitgeteilt werden, dass das Unternehmen als Versicherungsmakler agiert und von den Produktgebern Provisionen erhält. Außerdem wurde moniert, dass Check24 nicht ausreichend über bestimmte Versicherungen informiere.
Zu einem Durchbruch in Sachen Transparenz hat das jedoch nicht geführt. Noch immer können die Kunden nicht klar erkennen, ob es sich jeweils um eine Vergleichsplattform für den gesamten Markt oder um einen Buchungsservice für ausgewählte kooperierende (also zahlende) Anbieter handelt. Die Grünen fordern nun in einem Gesetzesantrag klarere Angaben zu Betreiber, Provisionen, Auswahl und Vergleichskriterien. Auch sogenannte gesponserte Links sollten deutlicher von normalen Suchergebnissen abgegrenzt werden. Die Aufsichtsbehörden sollten dazu mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten ausgestattet werden.
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Noch immer ist allenfalls in Umrissen erkennbar, wohin die Reise mit dem kommenden US-Präsidenten Donald Trump gehen wird. Konkret angekündigt hat der President-elect den Ausstieg aus dem pazifischen Freihandelsabkommen TPP; auch dem atlantischen Pendant TTIP werden keine Chancen mehr eingeräumt. Weiterhin möchte Trump die Steuern für US-Unternehmen senken. Im Wahlkampf war von 15 Prozent Maximalbesteuerung die Rede. „Grenzen hoch, Steuern runter“, so lässt sich das Programm bisher zusammenfassen.
Damit könnten US-Aktien von der zukünftigen Wirtschaftspolitik profitieren, meinen Analysten. Vor allem der Infrastruktursektor sieht freudig angekündigten Investitionen entgegen. Die Pharmabranche atmet ebenfalls auf, da von Hillary Clinton geforderte Preissenkungen nun doch nicht kommen dürften. Auch die Wall Street ist überwiegend optimistisch gestimmt.
Leiden dürfte hingegen der Welthandel, und insbesondere exportorientierte Länder wie Deutschland und China müssen zittern. Trump wird aller Voraussicht nach auf protektionistische Maßnahmen setzen, um sein Motto „America first“ umzusetzen.
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Langfristig investierte Fondsanleger müssen sich 2018 von einem Steuerprivileg verabschieden, das ihnen Bestandsschutz für vor der Einführung der Abgeltungsteuer 2009 erworbene Fondsanteile gewährt. Die Kursgewinne darauf sind derzeit noch steuerfrei. Von den Medien kaum beachtet, haben Bundesregierung und Bundesrat im Sommer jedoch eine Reform des Investmentsteuergesetzes beschlossen, die zu einer Gleichbehandlung aller Fondsanteile unabhängig vom Kaufdatum führen soll. Dazu werden einfach sämtliche Anteile per 31. Dezember 2017 „fiktiv veräußert“ und per 1. Januar 2018 „fiktiv wieder angeschafft“. Ab dann gilt die Abgeltungsteuer für alle.
Kleinanleger allerdings müssen sich nicht vor Einbußen fürchten: Es wird ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeführt. Die Gesetzesreform zielt damit primär auf sogenannte „Millionärsfonds“ ab. Diese waren 2008 noch reihenweise aufgelegt worden, um die bevorstehende Abgeltungsteuer zu vermeiden.
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Der vielerorts üppige Baumbestand gehört zu den Stärken deutscher Städte und Dörfer. Doch gerade im Herbst werden die grünen Riesen auch zur Quelle von Verdruss. Wenn nämlich steinharte Kastanien aus mehreren Metern Höhe auf Autolack prallen, hinterlässt das unschöne Spuren. Oftmals müssen Dellen in der Werkstatt ausgebügelt werden; zumindest aber lässt der Lack meist erkennen, dass er von der stacheligen Schale der Nussfrucht heimgesucht wurde. Ein klarer Fall für die Versicherung, denken viele Autofahrer intuitiv.
Dem ist jedoch nicht so. Herabfallende Kastanien gehören laut Rechtsprechung zu den „allgemeinen Lebensrisiken“. Das heißt konkret: Der Fahrzeughalter muss sein Auto eigenverantwortlich schützen, indem er Kastanienbäume meidet. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Sturm die Kastanien auf den Lack geschleudert hat, ist die Kaskoversicherung in der Pflicht. Im Zweifel hilft der Versicherungsberater weiter.
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Immer mehr Deutsche möchten ihren Lebensabend unter Palmen verbringen, wo die Lebenshaltungskosten praktischerweise oft auch niedriger liegen als hierzulande. 1,75 Millionen Renten überweist die gesetzliche Rentenversicherung derzeit ins Ausland. Der Wegzug in ferne Gefilde birgt allerdings einige Fallen; wer mit einer Auswanderung liebäugelt, sollte sich daher gut vorbereiten.
Vor einer dauerhaften Umsiedlung in ein Land außerhalb der EU sollte zunächst geklärt werden, ob die Rente auch ungemindert dorthin fließt. Wenn sie beispielsweise Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz einschließt, kann das ebenso fraglich sein wie bei einer Erwerbsminderungsrente, die nicht nur aus medizinischen Gründen geleistet wird. Bei Überweisungen außerhalb des Euroraums sollte man eventuelle Wechselkursschwankungen und Gebühren einkalkulieren. Zudem muss aus vielen Ländern jährlich eine Lebensbescheinigung eingereicht werden, damit der Zahlungsfluss nicht gestoppt wird. Vorsicht bei Riester-Renten: Wer sich außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) niederlässt, muss die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Wichtig ist auch die Steuerfrage: Die Rente wird entweder in Deutschland oder – bei vorhandenem Doppelbesteuerungsabkommen – im neuen Heimatland besteuert. Schließlich sollte man sich auch über den Krankenversicherungsschutz informieren, der gemeinhin nur in Europa weiterhin gilt.
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Seit 2003 hat sich die Zahl der Grundsicherungs-Empfänger unter den Rentnern in Deutschland mehr als verdoppelt, von 258.000 auf 536.000. Die Hans-Böckler-Stiftung hat nun untersucht, was die Erwerbsbiografien der von Altersarmut Bedrohten kennzeichnet.
Es gibt im Wesentlichen zwei Risikogruppen: familienorientierte Frauen und Selbstständige. Erstere haben oft große Lücken in ihrer Erwerbsbiografie, weil sie sich Kindern und Haushalt gewidmet haben. Viele der „Aussteigerinnen“ können im Anschluss nicht mehr richtig im Erwerbsleben Fuß fassen und üben Mini-Jobs oder vergleichbar niedrig entlohnte Teilzeittätigkeiten aus. Die Selbstständigen wiederum verlassen in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung und setzen stattdessen auf renditestärkere, private Vorsorgeformen. Oftmals kommt es im Verlauf der Geschäftstätigkeit aber zu Liquiditätsengpässen, in deren Zuge das angesparte Vermögen aufgelöst oder verpfändet wird. Daneben unterliegen auch „Gastarbeiter“ der ersten Generation wie auch Spätaussiedler einem erhöhten Altersarmutsrisiko, ebenso wie Menschen mit vielen Brüchen in ihrer Berufslaufbahn.
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Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten.
Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
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Um „InsurTechs“ und „FinTechs“ ist in den letzten Jahren ein wahrer Hype erwachsen. Die digitalen Dienste vermitteln Versicherungen, Kredite oder Investments und sollen den persönlichen Kontakt zwischen Berater und Kunde überflüssig machen.
Eine aktuelle Auswertung des Versicherer-Gesamtverbands (GDV) zeigt nun jedoch, dass die Kunden auf diesen Kontakt keineswegs verzichten möchten. Die Analyse der Vertriebswege, auf denen 2015 Versicherungen abgeschlossen wurden, erbringt eindeutige Ergebnisse: Die große Mehrheit der Kunden nimmt für den Neuabschluss einen persönlichen Berater in Anspruch. Im Bereich Krankenversicherungen waren es rund 86 Prozent, die einen Makler, Ausschließlichkeits- oder Mehrfachvertreter konsultiert haben, bei Lebensversicherungen 68 und bei Schadens- und Unfallversicherungen 76 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr haben sich diese Werte kaum verändert. Ein Indiz dafür, dass Algorithmen einstweilen noch nicht alles können, was Menschen bieten.
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