Sind Sie eher der impulsive Typ? Oder würden Sie sich als sentimental bezeichnen? Als extravagant? Zugegeben, sich solchen Schubladen zuzuordnen fällt nicht leicht und stellt immer eine starke Vergröberung dar. Dessen ungeachtet haben finnische Forscher den Versuch unternommen, bestimmte Temperament- bzw. Charaktertypen – nämlich extravagant, impulsiv, sentimental und gesellig – hinsichtlich ihrer Aktienauswahl zu untersuchen. Und in der Tat gibt es laut der Studie auffällige Vorlieben je nach vorherrschender charakterlicher Prägung.
Die wesentlichen, zum Teil überraschenden Ergebnisse: Gesellige Menschen (die sich gern Gruppen anschließen) setzen eher auf Nebenwerte. Der impulsive Anlegertyp (der auch ohne umfassende Informationen Anlageentscheidungen trifft) tendiert zu kleinkapitalisierten Wachstumstiteln. Auf großkapitalisierte Wachstumsaktien setzen dagegen extravagante Investoren (die einen ausgeprägten Hang zum Konsum haben) bevorzugt. Wer als sentimental eingestuft wird (sich oft von Emotionen leiten lässt), kauft gerne kleinkapitalisierte Substanzwerte.
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Offenbar wird immer mehr Deutschen die Brisanz der lückenhaften staatlichen Pflegeversicherung deutlich: Der Anteil derjenigen, die sich ausreichend für den Pflegefall abgesichert fühlen, ist laut einer aktuellen Studie auf 15 Prozent gesunken. Im Vorjahr waren es noch 22 Prozent.
Dass die Pflegelücke weiter ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen ist, dürfte mit dem Pflegestärkungsgesetz II zusammenhängen. Es trat Anfang dieses Jahres in Kraft und hat dem Thema Pflege einige Medienpräsenz eingebracht. Verschwiegen wurde dabei nicht, dass auch die neue Ausweitung der gesetzlichen Leistungen nichts am Vorsorgebedarf ändert. Nach wie vor übersteigen die tatsächlichen Kosten die Erstattungen bei Weitem.
Mehr als jeder Dritte gibt an, gern privat vorsorgen zu wollen, aber nicht über den nötigen finanziellen Spielraum zu verfügen. Dabei ist private Pflegevorsorge gar nicht teuer. Insbesondere bei einem jungen Eintrittsalter ist man schon mit wenigen Euro pro Monat dabei.
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Der Kauf oder Bau einer Immobilie ist für die allermeisten Bundesbürger die größte Investition ihres Lebens. Nicht immer haben die Erwerber oder Bauherren dabei auch die Absicherung vollumfänglich im Blick. Risiken drohen von verschiedenen Seiten, und manche von ihnen können ans Eingemachte gehen. Sich dagegen zu schützen kostet in der Regel nicht viel und ist mit guter Beratung schnell erledigt.
Unverzichtbar ist beispielsweise die private Haftpflichtversicherung. Rutscht etwa ein Passant auf dem vereisten Gehweg vor dem Haus aus, haftet dessen Besitzer. Wer Immobilien vermietet, braucht neben der privaten auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtpolice. Ist die Kreditrückzahlung gesichert? Auch für eine Berufsunfähigkeit (BU) oder den unerwarteten Tod des/der Hauptverdieners/-in sollte vorgesorgt werden, sonst droht der Verlust der eigenen vier Wände. Eine BU- und eine Risikolebensversicherung gehören daher ebenfalls zum Standard.
Ganz oben auf der Prioritätenliste steht auch eine Wohngebäudeversicherung, die vor den Folgen von Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden schützt. Wer einen Immobilienkredit will, muss eine solche Police nachweisen. Immer wichtiger wird auch eine Elementarschäden-Absicherung, die bei Hochwasser, Starkregen und Erdrutschen einspringt. Abgerundet wird das Immobilien-Schutzpaket durch eine Hausratversicherung.
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Online-Vergleichsportale für alle möglichen Dienstleistungen und Produkte haben in den letzten Jahren ein fulminantes Wachstum erlebt. Doch die Kritik, die Verbraucher würden dort regelmäßig in die Irre geführt, ebbt nicht ab. So verdonnerte das Münchener Oberlandesgericht den Anbieter Check24 im Frühjahr dazu, deutlicher herauszustellen, dass die Plattform als Makler agiert und für die Vermittlung Provision kassiert. Auch die „Beratung“ musste Check24 nachbessern, da die Situation des Kunden beim Online-Vergleich arg vernachlässigt wurde.
Ein weiterer Kritikpunkt, den der Verbraucherzentrale Bundesverband in einer Studie vorbrachte: Obwohl den Nutzern suggeriert wird, das Beste oder Günstigste am gesamten Markt zu erhalten, bleiben viele Angebote außen vor. Denn gelistet werden nur Produkte und Leistungen von Unternehmen, die Vertragspartner der jeweiligen Vergleichsplattform sind. Und die geforderten Vermittlungsgebühren wollen beileibe nicht alle relevanten Anbieter berappen.
Das gilt nun auch für die Huk-Coburg. Der Versicherer gehört gemessen an den Beitragseinnahmen zu den Top Ten in Deutschland, bei Kfz-Policen ist er sogar Marktführer. Zukünftig werden seine Produkte nicht mehr auf Vergleichsportalen zu finden sein – den Verantwortlichen ist die dort verlangte Provision einfach zu hoch.
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Allen vermeintlich intelligenten Programmen, „Robo Advisors“ und FinTechs zum Trotz: Wenn es um ihre Geldanlage geht, holen die Deutschen laut einer aktuellen Umfrage noch immer am liebsten bei ihrem Finanzberater Informationen ein. Knapp jeder zweite Befragte nannte diese Instanz.
Danach folgen mit 43 Prozent Zeitungen und Zeitschriften, also ebenfalls althergebrachte Medien. Nur gut jeder Dritte steuert die Online-Angebote von Banken an, noch weniger, nämlich 28 Prozent, die einschlägigen Online-Vergleichsportale (die, wie sich herumspricht, nicht so neutral und marktumfassend sind, wie ihre Werbung es behauptet). Ein rundes Viertel der Deutschen zieht Freunde zurate.
Über die Hälfte der Befragten widmet sich dem Thema Geldanlage allerdings höchstens einmal pro Quartal, wenn nicht sogar nur halbjährlich oder jährlich. 17 Prozent verschwenden gar nie einen Gedanken daran. Dem gegenüber stehen immerhin 10 Prozent, die sich täglich, und 11 Prozent, die sich wöchentlich mit ihren Finanzangelegenheiten befassen.
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Die gesetzlichen Krankenkassen schmettern rund jeden fünften Antrag auf Reha und Vorsorge ab. Ob es sich um eine AOK, eine Betriebs- oder Ersatzkasse handelt, macht dabei keinen merklichen Unterschied. Nur die wenigsten Versicherten wehren sich gegen eine solche Ablehnung – vermutlich aufgrund der naheliegenden Vermutung, dass man gegen die hochgerüsteten Rechtsabteilungen der Versicherer als einzelne Privatperson wenig ausrichten könne. Dieser Eindruck täuscht jedoch.
Tatsächlich führt ein Widerspruch nämlich je nach Kassenart in bis zu zwei Dritteln der Fälle schon zum Erfolg, über alle Kassen hinweg stehen die Chancen besser als 50 Prozent. Und man muss kein Jurist sein und auch keinen anheuern, um den Widerspruch anzumelden. Nach einer Ablehnung widerspricht man zunächst in aller Kürze, um die Frist einzuhalten; dafür reicht ein kurzes, formloses Anschreiben, ohne Begründung. Dabei fordert man das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) an, auf das die Ablehnung zurückgeht. Auf dieser Grundlage kann der Arzt, der die Reha verordnet hat, seine Erläuterungen verfeinern und ausbauen, um sie dann der Krankenkasse als Begründung vorzulegen. Oft hilft auch ein Telefonat mit der Kasse. Bleibt diese bei ihrem Nein, kann man sich noch an den Widerspruchsausschuss wenden. Erst danach würden Kosten anfallen, wenn man seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen würde und nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
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Zu den Folgen der großen Finanzkrise von 2008 zählen strengere Eigenkapitalregeln für die Banken, deren Kreditrisiken auf diesem Wege begrenzt werden sollen. Für die Unternehmen ist es dadurch nicht einfacher geworden, an Geld zu kommen. So müssen sich viele nach alternativen Finanzierungsquellen abseits des Bankensektors umsehen. Und da kommen Kreditfonds ins Spiel. Bei diesem Investmentvehikel werden die Gelder der Anleger als Kredite an Unternehmen ausgereicht und/oder zur Übernahme laufender Bankkredite eingesetzt – der Investor wird gleichsam zur Bank.
Seit 2006 hat sich der europäische Markt für Kreditfonds knapp vervierfacht, von 5,6 auf 21 Milliarden Euro Mittelaufkommen. Weltweit verwalten die Fonds mittlerweile rund 600 Milliarden US-Dollar. Über Publikumsfonds können auch Privatanleger im Sinne der Portfolio-Diversifikation an dem Segment partizipieren. Allerdings ist eine direkte Beteiligung nur an Produkten möglich, die Kreditforderungen aufkaufen; Spezial-AIFs, die Kredite ausgeben, sind institutionellen Investoren vorbehalten.
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Wenn einmal im Jahr die Standmitteilungen der Lebensversicherer ins Haus flattern, sorgt das bisher nicht immer für die damit angestrebte Aufklärung. Viele Kunden empfinden die Gestaltung der Übersichten als unnötig kompliziert und schwierig zu durchschauen. Um die gewünschten Daten zu finden, müssen sie häufig erst den Text flöhen und vielleicht noch ihren Berater um Erläuterungen bitten.
Das soll nun ein Ende haben. Kurz vor seiner Sommerpause hat der Bundesrat die Informationspflichten konkretisiert: Fortan müssen einige obligatorische Kennzahlen klar erkennbar in den Vordergrund gestellt werden. Im Einzelnen sind das der aktuelle Auszahlungsbetrag bei Kündigung, die Todesfallleistung, die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung bei einer Beitragsfreistellung. Bei neu abgeschlossenen Tarifen müssen zudem die bisher gezahlten Beiträge angegeben werden. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Transparenz – wenngleich die gesetzlichen Forderungen hinter dem Vorschlag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zurückbleiben. So wäre eine deutlichere Trennung garantierter und bloß möglicher Auszahlungswerte sicherlich im Sinne der Versicherten. Doch diese können sich immerhin zukünftig darauf verlassen, dass ihnen wesentliche Infos zu ihrem Vertrag nicht vorenthalten werden.
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Wie die Gewerkschaft Ver.di errechnen ließ, droht rund jedem zweiten Beschäftigten in Deutschland ein prekärer Ruhestand. Als kritische Grenze haben die Analysten ein Monatseinkommen von 2.500 Euro zugrunde gelegt. Wer darunterliegt, kommt auch nach 45 Beitragsjahren allenfalls auf eine Rente auf Grundsicherungsniveau – schließlich wird der Rentensatz von derzeit 48,2 Prozent bis 2030 auf 43 Prozent sinken.
Einschließlich der Mini-Jobber gilt diese besorgniserregende Perspektive für gut 49 Prozent der Beschäftigten hierzulande. Wobei die regionalen Unterschiede groß sind: In Thüringen beispielsweise verdienen 62 Prozent weniger als 2.500 Euro, in Baden-Württemberg dagegen nur 38 Prozent. Frauen sind wegen Kindererziehungszeiten und höherer Teilzeitquote besonders von Altersarmut bedroht. Da die großen Parteien indes keine Pläne für eine umfassende Reform des Rentensystems hegen, ist private Vorsorge bis auf Weiteres unverzichtbar, auch wenn dann noch weniger für den aktuellen Konsum bleibt.
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