Krankenzusatzversicherung
Die Krankenzusatzversicherungen unterscheidet man in folgende Kategorien:
Private Zusatzversicherungen und Ergänzungsversicherungen
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die nicht die Voraussetzungen zum Beitritt in die Private Krankenversicherung erfüllen, dennoch auf eine ergänzende Kostenübernahme auf Privatniveau Wert legen, können private Zusatz- und Ergänzungsversicherungen abschließen. Die Versicherer zahlen entweder vollständig oder teilweise die Differenz zwischen den tatsächlichem Kostenaufwand und dem Anteil, den die gesetzliche Krankenkasse übernimmt. Andernfalls springen Sie ein, wenn die Krankenkasse nicht leistet, z.B. bei Sehhilfen oder Zahnersatz.
Krankenhauszusatzversicherung
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte privatärztliche Behandlungen inklusive der Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer versichern. Besonders für Kinder sind diese Tarife aufgrund der geringen Beitragshöhe interessant. Zahnzusatzversicherung: Die Krankenkassen zahlen immer weniger für Zahnersatz. Erhebliche Einschränkungen bestehen bei hierfür anfallenden Material- und Laborkosten. Spezielle Tarife zur Zahnzusatzversicherung übernehmen einen weiteren prozentualen Anteil der Arztrechnung. Hierbei gilt: Je höher der prozentuale Leistungssatz der Versicherung, desto höher der Beitrag. Man sollte daher genauestens prüfen, welcher Tarif lohnt.
Tagegeldversicherungen
Die Krankentagegelversicherung (nicht zu verwechseln mit der Krankenhaustagegeldversicherung!) schließt die Lücke zwischen dem Krankentagegeld der Krankenkasse und dem tatsächlichen Nettoeinkommen des Versicherten. Krankentagegeldversicherungen sind sehr teuer – je höher der vereinbarte Tagessatz, desto höher ist auch der Beitrag. Üblich sind Tarife für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag. Selbstständige sollten auf eine Krankentagegeldversicherung nicht verzichten, da sonst im Krankheitsfall keine Absicherung besteht, und die Betriebskosten ungehindert weiterlaufen. Daneben bieten die Krankenversicherungen auch spezielle Krankenhaustagegeldtarife an. Diese sind allerdings beschränkt- wie der Name schon sagt – auf die Dauer der stationären Behandlung. Eine übergreifende Deckung ist hiermit jedoch nicht gegeben.
Ergänzungsversicherungen
Die Ergänzungsversicherungen sind erst kürzlich im Zuge der Reformierung des Gesundheitswesen entstanden. Weil die gesetzlichen Krankenkassen bestimmte Leistungen gänzlich ausgeschlossen haben, können Versicherte nunmehr über die private Krankenversicherung die gestrichenen Leistungen gegen Aufpreis zum Teil versichern. Zu den wichtigsten Ergänzungspolicen zählen die Zuzahlung beim Zahnersatz, die Kostenbeteiligung bei Sehhilfen, die Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker, der zeitlich begrenzte Versicherungsschutz bei Auslandsreisen und die Kostenübernahme bei einem Auslandsrücktransport im Krankheits- oder Todesfall.
Pflege-Zusatzversicherung
Eine Pflege-Zusatzversicherung sichert Ihre Vermögenswerte im Falle einer Pflegebedürftigkeit durch ein festgelegtes Tagegeld. Denn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Bruchteil der anfallenden Kosten. Bei einer Pflegestufe 3 zum Beispiel fallen rund 3000 Euro monatlich an Pflegekosten an. Der Gesetzgeber trägt hiervon maximal 1550 Euro. Ersparnisse sind daher schnell aufgebraucht und Angehörige (auch Kinder) müssen für die Pflegekosten aufkommen.
Auslandsreise-Krankenversicherung
Wer eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließt, ist im Urlaub immer Privatpatient. Weil die ausländischen Krankenkassen die Ausgaben für die Heilbehandlung nur nach den für Sie geltenden Bestimmungen übernehmen, können erhebliche Differenzen auftreten. Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung ist man auf der sicheren Seite, weil die Behandlungs- und Operationskosten in voller Höhe übernommen werden. Wichtig ist, dass vorher der Geltungsbereicht der Auslandskrankenversicherung abgeklärt wird, und wie im Leistungsfall abgerechnet wird. Die Auslandsreisekrankenversicherung tritt nicht ein, wenn Behandlungen oder Operationen gezielt im Ausland vorgenommen werden sollen. Ausschlaggebend ist immer, dass die jeweilige Erkrankung im Urlaubsort eintritt. Beruflich bedingte Auslandsaufenthalte sind gunrdsätzlich nicht versichert.
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Viele Grüße
Ihr Optimal KV – Team