Überprüfung von Pensions- / Direktzusagen

Warum Pensionsverpflichtungen in der Handelsbilanz gerade jetzt überprüft werden sollten!

Die anhaltende Zinsschmelze sorgt in der letzten Zeit zu starke Verunsicherung bei Unternehmen die in ihren Handelsbilanzen Pensionsverpflichtungen (Direktzusagen/Pensionszusagen) schlummern haben. Der Gesetzgeber hat mit einer kurzfristigen Änderung das Zinsbindungsverfahren verlängert. Galt bisher ein 7-jähriger Zinsdurchschnitt, ist es nun ein 10-jähriger Durchschnitt der herangezogen wird. Allerdings gilt es zu bezweifeln, dass hierdurch ein langfristiger Entlastungseffekt erzielt werden kann. Auf die Unternehmen kommt durch diese zweifelhafte Änderung ein sehr viel höherer administrativer Aufwand zu. Darüber hinaus besteht nun eine Sperre für den Unterschiedsbetrag der zwischen den beiden Zinszeiträumen entsteht.

Der weiterhin sinkende Abzinsungssatz der zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages einer Pensionsverpflichtung in der Handelsbilanz dient, macht die Sache für die Unternehmen immer schwieriger (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Verpflichtungen in der Handelsbilanz werden sich in einem kurz- bis mittelfristigen Zeitrahmen weiterhin erhöhen. Der Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens ist somit nur sehr schwer zu steuern. Und zu guter Letzt ist nach Basel III eine negative Auswirkung auf das Eigenkapital und auf die gewinnabhängige Vergütungen der Unternehmen abzusehen.

Dies alles lässt nur ein Fazit zu:

Jedes Unternehmen das über Pensions-(Direkt) zusagen in seiner Handelsbilanz verfügt sollte diese von einem unabhängigen Fachunternehmen überprüfen lassen. Da solche Zusagen ansonsten reine „Zeitbomben“ sind die spätestens bei einer genauen Prüfung durch die Finanzbehörden, den Unternehmen massivste (finanzielle) Probleme verursachen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr bAV-Team der Optimal Finanzplanung

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