Was ist Generationenberatung?
Wie wichtig Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind, merkt man oft leider erst wenn es zu spät ist. Zum Glück wird dieses wichtige Thema nicht nur von den Medien und Verbraucherschützern sondern auch von der Politik in den Fokus gerückt. Trotzdem möchte man sich oftmals gar nicht mit solch „schwierigen“ Fragestellungen beschäftigen, die um schwere Krankheiten und das Lebensende kreisen. Wir als Ihr Berater empfehlen Ihnen, sich mit diesen Fragestellungen proaktiv auseinander zu setzen. Selbst noch Dinge bestimmen zu können ist besser als diese durch Dritte bestimmen zu lassen. Gerade wenn es Ihre nahen Angehörigen sind, die später in Ihrem Namen Entscheidungen treffen sollen/müssen, weil Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Hier ist es wichtig sich im Vorfeld mit Themen wie „Legitimierte Rechtsgeschäfte in Ihrem Namen“ und „Lebensverlängernde Maßnahmen“, etc. auseinander zu setzen und diese Bürde eben NICHT Ihren nächsten Angehörigen auferlegen.
Wichtig ist im Vorfeld eine ausführliche Beratung, was alles mit einer Vorsorge- bzw. Betreuungsvollmacht geregelt wird bzw. geregelt werden sollte. Ebenso wird auf die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Patientenverfügung eingegangen. Unser Kooperationspartner in diesem Bereich, die weassist GmbH, hat sich in den letzten Jahren auf die Generationen- und Nachfolgeberatung spezialisiert und klärt Sie über die grundlegenden Punkte auf. Es gibt viele landläufige Meinungen zu einigen Themenfeldern, die leider nicht immer stimmen und auch im Internet ist viel Halbwissen zu finden, auf das man sich nicht immer blindlinks verlassen sollte. Neben einem fundierten Beratungsgespräch werden im Anschluss auch die Bevollmächtigten instruiert. Denn diese sollten sich ebenfalls über die Tragweite einer Bevollmächtigung im Klaren sein. Abgeschlossen wird dies mit der notariellen Beglaubigung der Dokumente um größtmögliche Rechtssicherheit zu erhalten. Zu guter Letzt wird Ihnen eine Notfallordner (gerne auch digital) zur Verfügung gestellt, in dem sich alle wichtigen Dokumente sowie Unterlagen befinden. Dieser muss dann im Falle eines Falles von den Bevollmächtigten nur noch abgearbeitet werden. Natürlich werden Sie auch bei gesetzlichen oder rechtlichen Änderungen immer up-to-date gehalten.
Wir haben versucht in der folgenden Übersicht alle Punkte die die Generationenberatung beinhaltet übersichtlich zusammengefast. Im Anschluss möchten wir anhand von ein paar Beispielen aufführen wo IHRE Fallstricke aufzufinden sind.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Wir kennen das wahrscheinlich alle aus unserem täglichen Umfeld oder sogar aus der eigenen Familie. Plötzlich ist ER da, der TAG vor dem wir uns alle fürchten, oder auch sehr viele Menschen einfach nur Ihre Augen verschließen.
Der Ernstfall ist eingetreten, ein Familienmitglied hatte einen schweren Unfall oder ist schwer erkrankt! Jetzt fragt der Arzt auf der Intensivstation, ob es eine Patientenverfügung oder/und eine Vorsorgevollmacht gibt.
Ihre Antwort lautet „Leider nicht“!
Somit darf der Arzt Ihnen keine Informationen über den Gesundheitszustand oder den Fortschritt der Krankheit geben. Auch wenn Sie genau wissen, dass der Patient keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht. Auch wenn Sie wissen, dass der Patient SIE als Betreuer gewünscht hat. OHNE Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht können Sie nichts tun.
Das Krankenhaus wird sich an das Betreuungsgericht wenden und es wird ein fremder Mensch zum Betreuer ernannt. Dieser bekommt sofort die komplette Vormundschaft und bestimmt über die weitere Behandlung. Er übernimmt die komplette Finanzaufsicht und kann Wertgegenstände wie beispielsweise Schmuck, Wohnung/Haus, Auto verkaufen. .
Somit verändert sich von einem Tag auf den anderen Ihr gesamtes Leben! Auch wenn es schleichend verloren geht: Die Fähigkeit zur Lebensführung. Wenn diese erst in der Hand anderer – fremder – Menschen liegt, ist es schwer, den eigenen Bedürfnissen und Wünschen Geltung zu verschaffen.
Die meisten Menschen gehen von dieser falschen Annahme aus: Als Familienangehörige darf ich automatisch eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten können, wenn der Betreffende das –wenn auch nur vorübergehend – nicht mehr kann.
Das stimmt nicht!
Auch Ehegatten und Kinder müssen dazu vorher mit einer Vorsorgevollmacht legitimiert worden sein. Ansonsten muss sich zwangsläufig das Betreuungsgericht einschalten. Deshalb sollte jeder Erwachsene eine Vorsorge getroffen haben.
Wir sprechen hier von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung!
Patientenverfügung:
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. Diese kann bei Bedarf jederzeit vom Vollmachtgeber geändert werden. Man sollte sowieso in gewissen Abständen einmal darüber Nachdenken ob man eine Änderung in Bezug auf die Vollmachten und/oder Verfügungen vornehmen möchte. Dieses kann die verschiedensten Gründe haben. Beispiel: Ich habe vor zwei Jahren verfügt, im Falle eines Unfalls oder einer schlimmen Krankheit, keine lebensverlängernden Maßnahmen zu ergreifen. Da auch die Medizin von Jahr zu Jahr weiter Fortschreitet, könnte eine Abänderung der Vollmachten bzw. Verfügungen Sinn machen.
Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung:
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Das Gericht ist an diese Wahl gebunden, wenn sie dem Wohl der zu betreuenden Person nicht zuwiderläuft. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer oder Betreuerin in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer bzw. die Betreuerin, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Die Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden und würde dann zur Geltung kommen, wenn die Vorsorgevollmacht – aus welchen Gründen auch immer – nicht wirksam ist.
Wichtiger Hinweis:
Kreditinstitute prüfen das Vorliegen einer wirksamen Vollmacht zur Vornahme von Bankgeschäften besonders streng. Sie wollen sich und ihre Kunden vor einem missbräuchlichen Zugriff auf das Kontoguthaben schützen. Bei der Vorlage einer „einfachen“ Vollmacht ist nicht ersichtlich, ob die Unterschrift echt ist und der Vollmachtgeber bzw. die Vollmachtgeberin zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig war. Wir empfehlen daher, zur Erteilung einer Konto-/Depotvollmacht die Bank /Sparkasse in Begleitung der zu bevollmächtigenden Person persönlich aufzusuchen. (Obwohl die neueste Rechtsprechung die Banken in die Pflicht nimmt, auch betriebsfremde Vollmachten zu akzeptieren!
In jedem Fall sollten diese Vollmachten in einem Vorsorgeregister hinterlegt werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Optimal Finanzplanung Vorsorge-Team